Elektromobile oder Elektroscooter ermöglichen älteren oder gebehinderten Menschen auch längere Strecken zügig und sicher zurückzulegen. Hierzu können vorhandene Rollstuhlzugänge benutzt werden, um im Supermarkt oder Einkaufszentrum einkaufen zu gehen und somit am sozialen Leben teilzunehmen. Das Gepäck kann auf der Bodenplatte zwischen den Beinen oder in einem Korb am Lenker leicht transportiert werden.
Durch die einfache Handhabung sind Elektromobile leicht für jedermann zu bedienen, ein Führerschein dafür wird nicht benötigt, da diese gemäß §4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als motorisierte Krankenfahrstühle aufgeführt sind.
Je nach Verwendungszweck und nach Ihren persönlichen Bedürfnissen können Sie zwischen verschiedenen Größen, Geschwindigkeiten, Farben und Preislagen wählen.
Elektromobile bis 6 km/h sind gemäß §1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) (motorisierte Krankenfahrstühle) zulassungsfrei und können auf Gehwegen, wenn nicht vorhanden auf der Fahrbahn benutzt werden. Elektromobile die schneller als 6 km/h fahren können müssen gemäß §3 der FZV eine Bauartgenehmigung (ABE) haben. Des Weiteren müssen diese mit einer Haftpflichversicherung (Mofa-Kennzeichen), gemäß des Gesetztes für die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG), versichert werden und zusätzlich mit einer Warntafel für langsam fahrende Fahrzeuge ausgerüstet werden.
Nachfolgend erhalten Sie weitere Einblicke in die verschiedenen Modellvarianten, Spezifikationen und Sonderaustattungen über die von uns angebotenen Elektromobile.